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Eintrag Nr. 862

„Ich würde hier nicht von einer Impfpflicht, sondern von einem Berufsausübungserfordernis sprechen.“

„Als Leukämiekranker will ich ja nicht von jemandem behandelt werden, der mich anstecken und quasi umbringen könnte. Im Epidemiegesetz ist auch vorgesehen, dass das Gesundheitspersonal geimpft werden muss. Wobei es auch um dessen Schutz geht.“