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Eintrag Nr. 578

„Es gibt keine Daten zu zugelassenen Impfstoffen, die belegen, dass psychische Erkrankungen dem Management widersprechen.“

Streit um Impfpflicht-Gesetzesentwurf: Angst reicht nicht, um ein Attest zu bekommen Laut Rados und Psota sind psychische Erkrankungen jedenfalls kein Grund, eine Impfung auszuschließen. „Es gibt keine Daten zu zugelassenen Impfstoffen, die belegen, dass psychische Erkrankungen dem Management widersprechen.“ Das Unbehagen sei zweifellos unangenehm, aber „nicht im Bereich der Psychiatrie“. Nicht jeder, der Angst hat, hat eine psychische Erkrankung, auch wenn es Krankheitsbilder gibt, bei denen Angst vorherrscht. Lados: "Bei extrem offensichtlicher Nadelphobie wird es ein Proportionsproblem geben, aber hier werden die Leute den Weg der Begleitung gehen, um die Belastung zu reduzieren.“
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