„Für eine solche unterschiedliche Behandlung von Getesteten einerseits und Genesenen und Geimpften andererseits sehe ich keine verfassungsrechtlichen Probleme“
„da das Risiko des Impfens nach heutigem Wissensstand extrem gering ist. [...] Ich kann die mangelnde Impfbereitschaft nicht nachvollziehen, das macht mich maßlos traurig.“