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Eintrag Nr. 48

„Für eine solche unterschiedliche Behandlung von Getesteten einerseits und Genesenen und Geimpften andererseits sehe ich keine verfassungsrechtlichen Probleme“

„da das Risiko des Impfens nach heutigem Wissensstand extrem gering ist. [...] Ich kann die mangelnde Impfbereitschaft nicht nachvollziehen, das macht mich maßlos traurig.“