„Wenn Priorisierung erforderlich wird, muss nicht erörtert werden, ob die ungeimpfte Person bei ihrer Entscheidung Erkenntnisse zu Impf- und Krankheitsrisiken hinreichend verarbeitet hat (was meist nicht der Fall sein wird).[...] Unter den extremen Zwängen einer Pandemie [...] ist dies eine hinreichende Begründung, um ggf. andere Erkrankte zu priorisieren.[...] ein Unterlassen, das auf mehr gefühlter als durchdachter Abneigung gegen Arztbesuche [...] beruht, führt dazu, dass die Folgen zu wesentlichen Anteilen als selbstverursacht gelten.“