Skip to main content
Eintrag Nr. 261

„Nachteile für Ungeimpfte [...] folgerichtig“

„‚Es geht in erster Linie um die Freiheitsrechte von Geimpften und Genesenen. Deren Grundrechte dürfen nicht mehr beschränkt werden, wenn es dafür keinen infektionsschutzrechtlichen Grund gibt.‘ Das könne dann gleichzeitig bedeuten, ‚dass es geboten ist, für andere Beschränkungen aufrechtzuerhalten‘“