„Corona-Leugner: Berufsrechtliche Folgen für Ärztinnen und Ärzte“
„Insbesondere in der jetzigen, von großer Unsicherheit geprägten Lage kann ein öffentlicher Auftritt als „Corona-Leugner“ zu einer erheblichen Verunsicherung der Bevölkerung beitragen, auch wenn er im Einzelfall durch die Meinungsfreiheit gedeckt sein kann. [...] Verstöße gegen die Vorgaben der geltenden Corona-Schutzverordnung können daher ebenfalls berufsrechtlich geahndet werden.“