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Eintrag Nr. 1376

„Elisabeth-Krankenhaus Essen: Für Besuche bei Kranken gilt 2G“

„Alle Besucher:innen müssen den Besuchsausweis ausfüllen sowie folgende Dokumente vorlegen: – einen bestätigten negativen tagesaktuellen Schnelltest (externer Test, Nachweis von offizieller Stelle) – und eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung und Impfnachweis (seit der zweiten erforderlichen Einzelimpfung sind mindestens 14 Tage vergangen) – oder einen Genesenennachweis“