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Eintrag Nr. 1165

„Und wenn der Impfnachweis nicht vorliegt, müssten die Ärzte und Kliniken dies den Behörden melden.“

„‚Außerdem könnte der Impfausweis beim Betreten eines Krankenhauses oder einer Arztpraxis kontrolliert werden.' So sollten alle Ärzte ihre Patienten in ihrer Praxis nicht nur nach der elektronischen Gesundheitskarte, sondern auch nach dem Impfausweis fragen, erläuterte der Minister. ,Und wenn der Impfnachweis nicht vorliegt, müssten die Ärzte und Kliniken dies den Behörden melden.'“