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Eintrag Nr. 1393

„Ungeimpfte Besucher:innen erhalten keinen Zutritt.“

„Alle Besucher:innen benötigen einen aktuellen negativen Corona-Test, durchgeführt an einer offiziellen Teststelle. Diese Testpflicht gilt auch für alle vollständig geimpfte, geboosterte und genesene Personen. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend. Ungeimpfte Besucher:innen erhalten keinen Zutritt. […] Auf dem gesamten Klinikgelände gilt weiterhin die Maskenpflicht (FFP-2-Maske ohne Ventil oder medizinischer Mund-Nasenschutz | OP-Maske) […] Abstand und Hygieneregeln müssen nach wie vor zwingend eingehalten werden.“