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Eintrag Nr. 1241

„Der Zutritt in den Laden [Lebensmittelausgabe für Bedürftige] ist nur für nachweislich geimpfte oder genesene Personen (2G) erlaubt“

„Der Zutritt in den Laden ist nur für nachweislich geimpfte oder genesene Personen (2G) erlaubt, d.h. die Kunden müssen geimpft oder genesen sein und dies bei jedem Einkauf nachweisen. Der Zutritt in den Laden ist nur mit FFP2 Maske möglich […] Kinder dürfen grundsätzlich nicht zum Einkaufen in den Laden mitgenommen werden […] Die Kunden betreten den Laden einzeln und nur nach Aufforderung durch den Seiteneingang […] Vor dem Betreten des Ladens müssen die Hände desinfiziert werden […] Die Kunden verlassen die Räumlichkeiten durch den Haupteingang, dadurch wird ein Einbahnverkehr gewährleistet.“