„Wenn jemand die Arbeitsaufnahme verweigere, ‚kürzen wir die Bezüge in einem ersten Schritt automatisch um 25 Prozent, dann um 50 Prozent und am Ende um 100 Prozent‘ [...] Einzig der Wohnanteil der Mindestsicherung sei nicht von Sanktionen berührt. [...] Ein Vollbezieher, der ungeimpft bleiben möchte, und deswegen Jobs mit Impfpflicht hartnäckig verweigert, müsse daher im Extremfall mit 237 Euro im Monat auskommen.“