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Eintrag Nr. 1391

„Joggerinnen und Jogger müssen an Alster, Elbe und im Jenischpark einen Mund-Nasen-Schutz tragen.“

„Nach Auffassung des OVG der Hansestadt dürfte die Maßnahme verhältnismäßig sein. […] Außerdem träten typischerweise Situationen auf, in denen beim Spaziergehen oder Laufen der erforderliche Mindestabstand unterschritten werde, etwa bei Begegnungen oder Überholmanövern.“