„Wer sich nicht impfen lässt, sollte daraus nicht das Privileg ziehen, Jobs ablehnen zu dürfen. […] Wer gesund und leistungsfähig ist und sich nur deswegen nicht für einen Job bewirbt, weil der Arbeitgeber eine Schutzimpfung gegen Covid-19 voraussetzt, ja, dem kann das AMS das Arbeitslosengeld streichen.“